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Ihre Frist zur E-Rechnungspflicht

Beantworten Sie eine Frage zum Vorjahresumsatz und erfahren Sie, ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig per E-Mail.

Lag Ihr Umsatz im Vorjahr über 800.000 €?

Häufige Fragen

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen (u. a. § 14 UStG, Wachstumschancengesetz).